Es schwappt eine Abmahnwelle durch Deutschland. Diesmal betrifft es die Einbindung von Google Fonts auf der Webseite.
Google Fonts sind vielfach kostenlose, professionelle und hochwertige Schriftarten. Sie werden deshalb auch sehr gerne genutzt.

Werden sie aber remote genutzt (der Schriftzeichensatz wird online vom Google Server beim Seitenaufbau heruntergeladen), werden personenbezogene Daten an Google übermittelt. Dagegen bestehen datenschutzrechtliche Bedenken.
Hier hilft auch keine Information in der Datenschutzerklärung. Denn die Datenschutzerklärung informiert lediglich hinsichtlich der Verarbeitungsverfahren der Daten. Sie garantiert aber nicht, dass das verwendete Verfahren zulässig ist oder durch die Information zulässig wird.
Eine Möglichkeit, die Google Fonts sicher zu nutzen, ist es, den Datensatz lokal auf dem eigenen Server einzubinden. Dadurch wird die Übermittlung der Daten an Google unterbunden.
Wie es bei dir auf der Webseite aussieht und wie du dich bei einer Abmahnung verhalten solltest, erfährst du nachfolgend.
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